Unsere Fortbildungen helfen Ihnen
Lernen, was wirklich zählt.
Ideen entfalten, Zukunft gestalten.
Nach § 53b und 45a/b SGB XI Richtlinien.
Die jährliche Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil, um die Qualität in der Betreuung von Senioren sicherzustellen. Betreuungskräfte und Betreuungsassistente nach § 53b SGB XI so wie Alltagsbegleiter nach § 45 a/b SGB XI sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um ihre Kenntnisse zu vertiefen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Unser Angebot unterstützt Sie dabei.
Die Richtlinie sieht vor, dass bereits qualifizierte Betreuungskräfte und Betreuungsassistenten jährlich an Fortbildungen mit einem Mindestumfang von 16 Stunden teilnehmen. Für Alltagsbegleiter beträgt der jährliche Mindestumfang der Fortbildungen 8 Stunden.
Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter, die ambulant tätig sind, müssen ebenfalls die jährlichen Pflichtfortbildungen absolvieren, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Arbeiten Sie als Seniorenassistent/in? Ihre Arbeit schenkt älteren Menschen Lebensfreude und Sicherheit. Doch auch in einem so erfüllenden Beruf ist es wichtig, offen für Neues zu bleiben. Fortbildungen sind Ihre Chance, Fähigkeiten zu erweitern, neue Ideen für den Alltag zu sammeln und mit Herausforderungen sicherer umzugehen. Sie stärken nicht nur Ihre Kompetenz, sondern auch das Vertrauen Ihrer Klienten und Angehörigen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln – für sich selbst und die Menschen, die Sie begleiten. Je mehr wir lernen, desto mehr können wir geben.
Fachwissen vertiefen, Qualität steigern, Vertrauen stärken.
Inspiration, Vernetzung und kreative Alltagshilfen.
Entwicklung fördern, Stärken entdecken, wachsen.
Die verschiedenen Arten zu lernen lassen sich anhand ihrer Methoden, Formate und Ansätze unterscheiden. Jede Lernart spricht unterschiedliche Bedürfnisse und Lernstile der Teilnehmer an.